☼ PV-Anlage ab 5.500 Euro ☼ Jetzt kostenloses Angebot sichern

Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen und Speicher bis 35 kWp ab 2024

Photovoltaikanlagen: Auf dem Weg zu einfacherer Implementierung und attraktiveren Vorteilen

Die Energiebranche erlebt gerade einen entscheidenden Wandel und eine entscheidende Akzentuierung eines bestimmten Players: Photovoltaik. Der Anstieg der Photovoltaik-Installationen im Jahr 2023 hat die Zahlen des Vorjahres deutlich überschritten. Es zeigt die ständig wachsende Bedeutung und das wachsende Interesse an Photovoltaik (PV) als eine tragfähige und nachhaltige Energiequelle.

Der Weg zur Vereinfachung

Um der Dynamik dieses Sektors Rechnung zu tragen und seine Entwicklung weiter zu beschleunigen, wird das System zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen optimiert. Eine der wichtigsten Maßnahmen, die ergriffen werden, ist die Vereinfachung des Prozesses durch den Wegfall des bisher notwendigen bürokratischen Aufwands für den Antragssteller. Ab dem 1. Januar 2024 wird für Photovoltaikanlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) und ihre Speicher sowie für das notwendige Zubehör und die Installation die Umsatzsteuer entfallen. Die bedeutet, es müssen keine weiteren Förderanträge mehr gestellt werden.

Bedingungen für Begünstigungen

Es gibt jedoch einige Bedingungen, unter denen diese steuerlichen Vergünstigungen angewendet werden. Es ist geplant, dass die Steuerbefreiung nur dann gilt, wenn die PV-Anlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäudetypen betrieben wird. Dazu gehören Gebäude, die zu Wohnzwecken genutzt werden, Gebäude, die von öffentlichen Körperschaften genutzt werden und Gebäude, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Vorläufige Regelungen und Antragsprozesse

Für Anlagen, die nicht von dieser Umsatzsteuerbefreiung profitieren können, bleibt der reguläre Antragsprozess für das kommende Jahr bestehen. Es kann ein Förderantrag beim nächsten Förderaufruf der OeMAG über das EAG gestellt werden. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die spezifischen rechtlichen Bestimmungen, die den Prozess regeln, noch vom Parlament verabschiedet werden müssen und daher noch nicht feststehen. Für diejenigen, die jedoch bereits eine Förderzusage erhalten haben, gibt es keine Änderungen. Sie können ihre PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen.

Schlussbetrachtung

Die bereits eingeleiteten Änderungen der Rechtsvorschriften und die Vorbereitungen für weitere Anpassungen zeugen von der Notwendigkeit und dem Potenzial einer weiteren Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik. Diese Entwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern sie auch zu unterstützen und zu fördern, ist nicht nur eine Frage der ökonomischen Effizienz, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber dem Planeten und den zukünftigen Generationen. Mit diesem Wissen sollten wir die künftigen Entwicklungen in diesem Bereich mit großer Erwartung und Zuversicht verfolgen.
Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/erneuerbare/foerderungen/pv/foerderung2024.html

Checken Sie Ihr Solarpotential

Gratis Solar-Check